Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Reisebedingungen gelten für alle M3 Motorradreisen und -transporte Veranstaltungen.

1. Anmeldung, Reisebestätigung

Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Reisende den Abschluss des Reisevertrages gegenüber M3 Motorradreisen und -transporte verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von M3 Motorradreisen und -transporte für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden vorliegen. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) geschehen und bedarf keiner bestimmten Form. Bei elektronischen Buchungen bestätigt M3 Motorradreisen und -transporte den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von M3 Motorradreisen und -transporte zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird M3 Motorradreisen und -transporte dem Reisenden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Hierzu ist sie nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Reisenden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von M3 Motorradreisen und -transporte vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb der Bindungsfrist M3 Motorradreisen und -transporte die Annahme erklärt. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.Preis, Zahlungsweise, Fälligkeit Reiseunterlagen

Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen durch M3 Motorradreisen und -transporte. Nach Abschluss des Reisevertrages erhält der Teilnehmer die Buchungsbestätigung und einen Reisesicherungsschein im Sinne §651 Abs. 3 BGB. Mit Erhalt dieses wird eine Zahlung von 20 % des Reisepreises pro Reiseteilnehmer fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der restliche Reisepreis bei Übernahme des Sicherungsscheines sofort fällig. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch erst kurzfristig vor Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseinganges zu vertreten hat. M3 Motorradreisen und -transporte darf den restlichen Reisepreis abgesehen von der Anzahlung von 20% vor Reiseantritt verlangen, wenn M3 Motorradreisen und -transporte sichergestellt hat, dass dem Reisenden bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Veranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden für die Rückreise infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters entstehen, ersetzt werden. Dementsprechend hat M3 Motorradreisen und -transporte dieses Insolvenzrisiko abgesichert. Der Sicherungsschein, der den direkten Anspruch des Reisenden gegenüber der Reiseversicherung im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses des Veranstalters verbrieft, befindet sich in den Reiseunterlagen. M3 Motorradreisen und -transporte ist berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrags vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn sich der Reiseteilnehmer mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen vorher von M3 Motorradreisen und -transporte schriftlich angedroht wurde. Den Teilnahmepreis entnehmen Sie der einzelnen Reisebeschreibung.

3.Mindestteilnehmerzahl

Wir behalten uns vor, eine Reise abzusagen, wenn weniger als die Mindestteilnehmerzahl (siehe Reisebeschreibung) gebucht haben. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend informieren und gegebenen falls die gesamten geleisteten Beträge (Anzahlung,Restzahlung) zurückerstatten.

4.Änderungen beschriebener Veranstaltungsabläufe, Preiserhöhungen

Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. M3 Motorradreisen und -transporte ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für M3 Motorradreisen und -transporte und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von M3 Motorradreisen und -transporte nicht zu vertreten sind: Devisen Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungstarife und -preise; behördliche Gebühren; Steuern oder sonstige behördliche Abgaben. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt von der Reise berechtigt. Der Reiseteilnehmer kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn M3 Motorradreisen und -transporte in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der Reiseteilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung seitens M3 Motorradreisen und -transporte über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reise gegenüber M3 Motorradreisen und -transporte schriftlich geltend zu machen.

5. Rücktritt, Ersatzpersonen, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. M3 Motorradreisen und -transporte kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte M3 Motorradreisen und -transporte als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstandenen Mehrkosten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist auch bei telefonischem Rücktritt jeweils der Eingang der Erklärung bei M3 Motorradreisen und -transporte. In jedem Falle des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer werden pauschal anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von Euro 25,- pro ausgefallenen Teilnehmer berechnet. Im Übrigen stehen M3 Motorradreisen und -transporte im Rücktrittsfall des Reiseteilnehmers folgende Zahlungen zu:
Bei Motorradreisen ohne Bikeshuttleservice: bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% des Teilnahmepreises, mindestens jedoch Euro 25,- Bearbeitungsgebühr, bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% des Teilnahmepreises, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Teilnahmepreises, ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% des Teilnahmepreises, am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen zur Veranstaltung 95% des Teilnehmerpreises.
Bei Motorradreisen mit Bikeshuttleservice: bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% des Teilnahmepreises, bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Teilnahmepreises, bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60% des Teilnahmepreises, bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% des Teilnahmepreises, ab dem 10. Tag oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Teilnehmerpreises.

Diese Zahlungen sind die pauschale Entschädigung, soweit M3 Motorradreisen und -transporte nicht nachweist, dass der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre. Das Recht des Reiseteilnehmers, M3 Motorradreisen und -transporte einen geringeren Vergütungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt ihm unbenommen. Erscheint der Reiseteilnehmer nicht oder verspätet zum Beginn der Veranstaltung bzw. zur Abfahrt, kündigt er am Tage des Reisebeginns oder aus Gründen, die nicht von M3 Motorradreisen und -transporte zu vertreten sind, oder muss er vom Antritt der Reise oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält M3 Motorradreisen und -transporte den vollen Vergütungsanspruch. Evtl.  entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Reiseteilnehmer an dessen Reiseziel zu bringen oder weiter zu befördern, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Eine Erstattung erfolgt nur soweit, als M3 Motorradreisen und -transporte von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden. Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag durch Neuanmeldung des Reiseteilnehmers erfüllt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6.Verspätung, außergewöhnliche Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorrausehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl M3 Motorradreisen und -transporte als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann M3 Motorradreisen und -transporte für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
M3 Motorradreisen und -transporte ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

7. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht, Abhilfeverlangen

Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den M3 Motorradreisen und -transporte nicht zu vertreten hat. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung anzuzeigen. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich gegenüber M3 Motorradreisen und -transporte direkt erhoben werden. Vor einer Kündigung (§651 e BGB) ist M3 Motorradreisen und -transporte eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von M3 Motorradreisen und -transporte verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz hat der Kunde gem. §651 BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei M3 Motorradreisen und -transporte geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren gem. §6 51 II BGB in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem M3 Motorradreisen und -transporte die Ansprüche schriftlich zurückweist.

8. Teilnehmer Zusicherungen

Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er fährt auf eigene Gefahr und nimmt mit seinem Motorrad an der Veranstaltung teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand sein muss. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO (bzw. die Straßenverkehrsordnung der jeweiligen Reiseländer) sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht und Fahrzeugversicherungen. Es besteht seitens M3 Motorradreisen und -transporte keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad Schutzbekleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen.

9. Beachtung von Anweisungen

Verstößt ein Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Vertreter von M3 Motorradreisen und -transporte das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühren und entstandenen Kosten von der weiteren Veranstaltung auszuschließen.

10. Haftung

Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, dass er an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnimmt. Er übernimmt die zivil und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen, Sach, Folgeschäden und sorgt selbst für ausreichenden Versicherungsschutz. Er verzichtet gegenüber M3 Motorradreisen und -transporte, deren Mitarbeitern sowie gegenüber allen mit der Veranstaltung betrauten Reiseleitern (Instruktoren), Helfern, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während der gebuchten Veranstaltung entstehen. Dieser Verzicht wird auch für die Angehörigen und unterhaltsberechtigten Personen des Teilnehmers erklärt. Der Unterzeichnete stellt M3 Motorradreisen und -transporte und deren Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mitverursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch M3 Motorradreisen und -transporte bleibt davon unberührt. M3 Motorradreisen und -transporte übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind.Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz aus vertraglichen Ansprüchen aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde oder b) M3 Motorradreisen und -transporte für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. M3 Motorradreisen und -transporte haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich empfohlen oder vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Ein Schadensersatzanspruch gegen M3 Motorradreisen und -transporte ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11. Versicherung

Im Leistungsumfang enthalten sind – vom Reisesicherungsschein abgesehen – keine Versicherungen, etwa eine Reiserücktritts-, eine Unfall, – oder eine Krankenrückholversicherung oder ein Schutzbrief. Wir bitten Sie, den Abschluss der einen oder anderen Versicherung zu erwägen, sofern Sie noch keine besitzen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie eines Schutzbriefs und beraten Sie gerne.

12. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen.
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und M3 Motorradreisen und -transporte findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Reisenden gegen M3 Motorradreisen und -transporte im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend.
Die vorstehenden Bestimmungen über Rechtswahl und Gerichtsstand gelten nicht,
– wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und M3 Motorradreisen und -transporte anzuwenden sind, etwas anderes zu Gunsten des Reisenden ergibt oder
– wenn und soweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind, als die Regelungen in diesen Reise-AGB oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.

Diese allgemeinen Reisebedingungen gelten für:

M3 Motorradreisen und -transporte
Inhaber: Matthias Passlick
Dechant-Meyer-Straße 10
49377 Vechta
Tel.: 0171 95 44 33 4
Fax: 04447/ 95 97 98
Email: matthias(at)m3-motorradreisen.de

Drucklegung: Januar 2019